Die Regierung macht den nächsten wichtigen Schritt zur Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) legte dazu am 28. April 2023 den Gesetzentwurf vor. Was beinhaltet dieser Entwurf und wann tritt das Gesetzt in Kraft?
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am vergangenen Freitag, pünktlich vor dem Monatsende, den ersten Entwurf für die geplante Legalisierung von Cannabis vorgestellt. Das Ministerium bestätigte dies auf Anfrage von Journalisten.
Der Entwurf wurde am 28. April in die Ressortabstimmung gegeben, was bedeutet, dass er nun von anderen Ministerien überprüft wird. Der genaue Inhalt des Entwurfs ist noch nicht bekannt, da Gesetzentwürfe in dieser Phase normalerweise nicht öffentlich gemacht werden. Allerdings sollen die bekannten Eckpunkte des Vorhabens enthalten sein, darunter die Freigabe von Cannabis in speziellen Vereinen (Cannabis Social Clubs). Laut den Eckpunkten soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt sein.
Der Verkauf in speziellen Läden wird vorerst nicht erlaubt sein, sondern in einigen Kommunen als Pilotprojekt getestet werden. Nach der Ressortabstimmung muss das Kabinett den Entwurf genehmigen und danach muss der Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen. Es ist noch unklar, wann die Legalisierung von Cannabis in Kraft tritt, aber Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition streben eine Umsetzung noch in diesem Jahr an.
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