Seit Jahren wird in Deutschland über eine Lockerung der Cannabisgesetze diskutiert. Am 12.April 2023 präsentierten der deutsche Landwirtschafts- und der Gesundheitsminister schließlich die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs, der noch im selben Monat vorgelegt werden soll. Das Ziel: Der Besitz und Eigenanbau von Cannabis sollen entkriminalisiert und die Gründung von nicht-gewinnorientierten Cannabis Clubs ermöglicht werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die geplanten Regelungen und welche Auswirkungen sie auf die deutsche Cannabislandschaft haben werden.

Entkriminalisierung des Besitzes und Eigenanbaus
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis (Marihuana oder Haschisch) und den Eigenanbau von höchstens drei blühenden weiblichen Pflanzen zu entkriminalisieren. Eine positive Entwicklung für viele Menschen, die bislang aufgrund kleiner Mengen Cannabis kriminalisiert wurden.
Gründung von nicht-gewinnorientierten Cannabis (Social) Clubs.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs betrifft die Gründung von nicht-gewinnorientierten Cannabis Clubs. Diese Clubs dürfen bis zu 500 Mitglieder haben, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Mitgliedschaft in mehreren Clubs ist nicht erlaubt. Die Mitglieder sollen aktiv in der Vereinigung mitwirken, eine Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird ausgeschlossen.
Regulierung des Cannabis-Konsums
Die Cannabis (Social) Clubs sollen in der Lage sein, Cannabis anzubauen und an ihre Mitglieder abzugeben. Pro Club-Mitglied dürfen gemäß dem Entwurf maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren bekommen maximal 30 Gramm pro Monat. Eine Abgabe erfolgt nur in Reinform (Marihuana oder Haschisch) in neutraler Verpackung oder lose mit beigefügten Informationen zum Produkt.
Berichts- und Dokumentationspflichten
Es gibt Berichts- und Dokumentationspflichten zu erzeugten und abgegebenen Mengen. Weitergabe an Dritte ist verboten. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden. Gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag pro abgegebenes Gramm dazu.
Diskussionen um den Konsum in Vereinsräumen
Ob in den Vereinsräumen selbst Cannabis konsumiert werden darf, wird derzeit (Stand 24.03.2023) noch diskutiert. Alkoholausschank ist auf jeden Fall verboten. Es gilt ein allgemeines Werbeverbot für die Vereinigungen und für Cannabis. Zudem müssen die Clubräume einen Mindestabstand zu Schulen und Kitas aufweisen.
Fazit
Die vorgestellten Eckpunkte des neuen Gesetzesentwurfs zur Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis und des Eigenanbaus sowie zur Gründung von Cannabis Clubs in Deutschland sind ein großer Schritt in Richtung einer liberaleren Drogenpolitik. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen der Entwurf in der weiteren Diskussion und im Gesetzgebungsprozess mit sich bringt.
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