Die Bundesregierung plant, durch das Cannabis-Legalisierungsgesetz neue Ansätze zur Förderung eines verantwortungsvolleren Umgangs mit Cannabis einzuschlagen. Einen Überblick über die festgelegten Regelungen zum neuen Gesetz finden Sie in diesem Artikel.

Nun ist es also durch. Cannabis wird in Deutschland ab dem kommenden Jahr 2024 legal. Lange wurde spekuliert, welche genauen Regelungen das Gesetzt mit sich bringt. Am gestrigen Mittwoch, den 16.08.2023 wurde nun vorerst Klarheit geschaffen.
Die wesentlichen Regelungen zur Cannabis Legalisierung in Deutschland im Einzelnen:
Erwachsenen ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen (Cannabis Clubs) bzw. Genossenschaften erlaubt.
Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig straffrei.
Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.
Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.
Nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis Konsumcannabis gemeinschaftlich unter aktiver Mitwirkung der Mitglieder anbauen und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergeben. Enge gesetzliche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden.
Anbauvereinigungen dürfen max. 500 Mitglieder haben; Mitglieder müssen Erwachsen sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
Einhaltung von strengen Mengen-, Qualitäts- sowie Kinder- und Jugendschutzvorgaben erforderlich, gesichert durch behördliche Kontrolle.
Begrenzung der Weitergabe von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen: Weitergabe nur an Mitglieder, verbunden mit einer strikten Pflicht zur Überprüfung der Mitgliedschaft und des Alters – max. 25 Gramm pro Tag / 50 Gramm pro Monat.
Begrenzung der Weitergabe an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts auf 10 Prozent.
Weitergabe von Konsumcannabis in kontrollierter Qualität und nur in Reinform, d.h. Marihuana oder Haschisch.
In begrenztem Umfang zulässiger privater Eigenanbau mit Pflicht zum Schutz des privat angebauten Konsumcannabis vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritte.
Stärkung der Prävention: Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie in den Anbauvereinigungen; Information und Beratung durch Präventionsbeauftragte mit nachgewiesenen Sachkenntnissen und Kooperation mit lokalen Suchtberatungsstellen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
In unserem Newsletter halten wir Sie zu den aktuellen Geschehnissen rund um die aktuelle Lage zu den Cannabis Social Clubs, Anbauvereinigungen und dem privaten Eigenanbau auf dem Laufenden.