Cannabis-Gesetz: Finale Fassung liegt vor aber Inkrafttretung verschiebt sich erneut
- Jana von cannabisclubs24.com
- 28. Nov. 2023
- 2 Min. Lesezeit
Die finale Fassung der geplanten Cannabislegalisierung, welche zum Jahresbeginn 2024 erwartet wurde, liegt nun vor aber das Inkrafttreten und die damit verbundene Legalisierung verzögern sich erneut um mehrere Monate. Die künftigen Regeln für den Besitz und den Konsum von Cannabis in Deutschland werden weniger streng ausfallen als bisher geplant. Im Eigenanbau soll die erlaubte Menge Cannabis nach Angaben der Politikerin Kirsten Kappert-Gonther sogar verdoppelt werden.

Die Fakten zum finalen Cannabis-Gesetz in Deutschland
50 Gramm im Eigenanbau erlaubt (Maximal drei Pflanzen)
Gesetz soll nun erst im März 2024 in Kraft treten
Besitz unter 60 Gramm straffrei (Im öffentlichen Raum unter 30 Gramm)
Tabuzonen sind Kitas, Spielplätze und Schulen (+ Umkreis von 100 Metern)
Lizensierte Shops zum Kauf sind vorerst nicht geplant
THC-Grenzwert für Straßenverkehr soll Ende März 2024 feststehen
Kappert-Gonthers Angaben zufolge werden die vorgesehenen Strafvorschriften entschärft, so dass bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen nicht gleich die Strafbarkeitskeule drohe. Ursprünglich war Strafbarkeit bei einer Menge von mehr als 25 Gramm geplant. Nun sollen im öffentlichen Raum Mengen zwischen 25 und 30 Gramm Cannabis und im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Erst darüber wird der Besitz strafbar.
Auch die möglichen Bußgelder sollen aus Verhältnismäßigkeitsgründen, wie es heißt, von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen.
Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Über den dazugehörigen Gesetzentwurf wird schon länger beraten. Der ursprüngliche Plan der Parteien, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt. In einem ersten Schritt soll die Droge im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Volljährige ab 18 Jahren sollen eine bestimmte Menge besitzen dürfen. Maximal drei Pflanzen dürfen privat angebaut werden. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.
Die Pläne sollten ursprünglich bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft treten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuletzt aber bestätigt, dass dies nicht mehr zu schaffen ist. Ein Inkrafttreten wird nun für das Frühjahr 2024 angestrebt.
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